Das Gericht entschied, dass die Zeitung zusätzliche Gebühren, die Campbell ihren Anwälten für einen Sieg vor Gericht zugestanden hatte, nicht zu zahlen habe.
Das Gericht in Strassburg befand zudem, dass der «Erfolgsbonus» von 365´000 Pfund (560´000 Franken) als Teil der insgesamt eine Millionen Pfund (1,53 Millionen Franken) Verfahrenskosten unverhältnismässig sei.
Die Zeitung hatte Bilder von Campbell veröffentlicht, die sie beim Verlassen einer Drogenberatungsstelle zeigten. In der Überschrift zu dem dazugehörigen Artikel hiess es: «Naomi: Ich bin drogensüchtig». Der Obersten Gerichtshof Grossbritanniens verurteilte das Blatt daraufhin 2004 wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu einer Strafzahlung.