Wir haben in den letzten Wochen einige User Hinweise bekommen, dass es bei der Abwicklung von Kaufverträgen bei dem Unternehmen nicht so richtig „klappen soll“.

Daraufhin haben wir das Unternehmen angeschrieben mit der Bitte um eine Stellungnahme zu den Kommentaren.Das Unternehmen hat usn dann auf die Rücvkkehr des GF vertröstet, aber versichert „es sei alles ok“.Gemeldet hat sich von dem Unternehmen jeodch bis zum heutigen Tage keiner bei uns.Nun mag man darüber denken wie man will, ob das ein gutes oder schelchtes Zeichen ist.Zumindest zeugt es aus unserer, wie immer subjektiven Sicht, nicht von Kommunikationsfreudiglkeit.Wir können eine Zusammenarbeit mit dem Unternehmen derzeit nicht empfehlen.Haben Sie gute oder schlechte Erfahrungen mit dem Anbieter gemacht?- dann freuen wir uns über Ihre Kommentare.

Jetzt Insolvenz
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 165/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 65503 eingetragenen Policen Bestpreis Select GmbH, Hansaallee 2, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Helmut Kämpmann, Klever Straße 90, 40477 Düsseldorf

Ist am 20.07.2011, Rechtsanwalt Klaus Siemon, Vagedesstraße 19, 40479 Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§21 Abs. 2 Nr. 2, § 22 InsO).

503 IN 165/11
Amtsgericht Düsseldorf, 20.07.2011

2 Kommentare

  1. Aktuell sehr schlechte Erfahrungen.

    Die Fa hat eine Versicherung von mir aufgekauft, diese gekündigt (Versicherung hat mir ein schreiben geschickt). Aber beim Geld wird man nur vertröstet

  2. Viele Versicherer sträuben sich abgetretene Verträge auszubezahlen. Sie ziehen dann die Auszahlung hinaus und schreiben auch den Kunden an. Das sowas sinnlos und strafbar ist, geht oft an den Vorständen vorbei.

    Im Übrigen: wenn der Policenankäufer das Geld auf dem Konto hat, tritt der Kaufvertrag in Kraft.
    In einem Kaufvertrag ist klar geregelt, wann und wie viel ausbezahlt wird. Halt sich der Policenankäufer nicht daran, sollte man ihn anschreiben und anmahnen. Wenn das nicht hilft bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt.

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